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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1993 - 11 B 1789/93   

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https://dejure.org/1993,12362
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1993 - 11 B 1789/93 (https://dejure.org/1993,12362)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.1993 - 11 B 1789/93 (https://dejure.org/1993,12362)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 1993 - 11 B 1789/93 (https://dejure.org/1993,12362)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot; Errichtung eines Satteldaches; Flachdacheinfamilienhaus; Einhaltung der Abstandsfläche; Beurteilung von Nachbarrechten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 08.06.2004 - 1 U 1976/04

    Amtspflichtverletzung bei Zulassung eines vom Bebauungsplan abweichenden

    Das ist heute nicht anders, da § 9 BauGB insoweit keine Änderung enthält (BVerwG NVwZ 2000, 1169; zum Flachdach ausdrücklich OVG Münster bei juris, Beschluss vom 03.09.1993, Az. 11 B 1789/93).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - 10 S 9.06

    Örtliche Gestaltungsvorschriften über Dachgestaltungen - Nachbarschutz

    Derartige örtliche Gestaltungsvorschriften sind grundsätzlich nicht nachbarschützend, sondern dienen nur dem öffentlichen Interesse (OVG Münster, Beschluss vom 3. September 1993 - 11 B 1789/93 -, juris-Ausdruck S. 2; Decker, in: Simon/Busse, BayBO, Stand August 2006, Art. 91 Rn. 366, 369 zur entsprechenden Regelung in der Bayerischen Bauordnung).
  • VG Köln, 22.09.2011 - 23 L 1187/11

    Schutzwirkung der Festsetzung von Geschossflächenzahlen in einem Bebauungsplan

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1994 - 4 NB 16/94 -, Juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Mai 2007, - 7 A 2364/06 -, und vom 3. September 1993, - 11 B 1789/93-, Juris; auch auf eine spezifische Zielsetzung der jeweiligen Flachdachfestsetzung abstellend OVG NRW, Urteil vom 25. August 1999, - 7 A 4459/86 - , Juris.
  • VG Minden, 18.11.2004 - 9 K 120/04

    Nachbarschützende Wirkung einer textlichen Festsetzung über die Höhe der

    Denn die Begrenzung derartiger Auswirkungen baulicher Anlagen werden durch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über die Abstandflächen geregelt vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03.09.1993 - 11 B 1789/93 -, juris.
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